BERLIN. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln hat in seinem heutigen Beschluss unmissverständlich festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Klageverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten oder öffentlich bezeichnen darf. Das Gericht folgt damit den im Mai des vergangenen Jahres eingereichten Eilanträgen der AfD.

Hierzu erklären die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla:

„Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairness. Das Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Einstufung nicht vorliegen. Damit folgt das Gericht unserer von Beginn an klar begründeten Rechtsauffassung. In einer Demokratie entscheiden nur die Wähler, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf.“